GEFAHRGUT ADR/RID

Sie sind an der Beförderung von gefährlichen Gütern involviert?

Gemäß der ADR/RID ist jeder Betrieb, der an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt ist, verpflichtet, schriftlich einen Gefahrgutbeauftragten zu benennen.

Die Gefahrgutbeauftragten müssen zunächst eine Ausbildung absolvieren, bevor sie anschliessend in Ihrem Unternehmen dafür mitverantwortlich sind, dass die Sicherheitsbestimmungen rund um den Transport von gefährlichen Gütern umgesetzt werden.




Leistungen:

  • Beratung in allen Belangen der Gefahrgutbeförderung

  • Überwachung der gesetzeskonformen Abwicklung von Gefahrguttransporten
  • Erstellung von Jahresberichten zuhanden der Unternehmensleitung über die Tätigkeiten des Unternehmens bezüglich der Beförderung gefährlicher Güter
  • Aktualisierung und Implementierung von Prozessen und dazugehörigen Prozesslandschaften und Anweisungen
  • Unterstützung bei der Beantragung von Transportgenehmigungen
  • Unterweisungen und Schulungen für Mitarbeiter
  • Erstellung von Sicherheitsplänen nach RID 1.10