GEFÄHRLICHER ABFALL
Abfall ist nicht gleich Abfall.
Die Einstufung von Abfallstoffen nach ihrer Gefährlichkeit ist ein zentrales Element der Abfallwirtschaft. Sie hat unter anderem Auswirkungen auf die Nachweisführung und deren Behandlung. Massgebend für die Bezeichnungen und die Einstufung von Abfällen in der Europäischen Union ist das Europäische Abfallverzeichnis.
Das Basler Übereinkommen wurde mit dem Ziel erarbeitet, die Ausfuhr gefährlicher Abfälle in Entwicklungsländer einzuschränken. Parallel zum Basler Übereinkommen wurde für die OECD-Staaten mit dem OECD-Ratsbeschluss ein System für die Notifizierung, Identifizierung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen zur Verwertung geschaffen.
Leistungen:
- Beratung und Überwachung für die gesetzeskonforme Abwicklung der Transportprozesse von gefährlichen Abfällen
Aktualisierung von Prozessen, Anweisungen und Verfahren
- Unterstützung bei der Beantragung von Transportgenehmigungen
- Unterweisungen und Schulungen für Mitarbeiter